Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3353
OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20 (https://dejure.org/2021,3353)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.02.2021 - 3 M 212/20 (https://dejure.org/2021,3353)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 3 M 212/20 (https://dejure.org/2021,3353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 42 Abs 2 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 22 Abs 1 StVO, § 43 Abs 1 VwGO, § 31 Abs 1 StVZO
    Antragsbefugnis gegenüber straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Ladungssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung; Leistungsklage; Unterlassungsklage; Antragsbefugnis; Spediteur; Frachtführer; Fuhrunternehmen; Ladungssicherheit; Holztransport; Seecontainer; Antragsbefugnis gegenüber straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Ladungssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antragsbefugnis des Spediteurs bei Ladungssicherungs-Anordnung an Fuhrunternehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Als Nichtadressatin des im Streit stehenden Verwaltungshandelns muss die Antragstellerin zur Begründung einer Antragsbefugnis ihr Begehren auf Normen stützen können, die nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - die Individualinteressen Dritter zu schützen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zwar kann ein Verwaltungsakt, der ein privatrechtliches Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltet, das von dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG auch umfasste Recht verletzen, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlichen Bindungen auszuhandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - juris Rn. 18).

    Dass die Antragstellerin von den Anordnungen - reflexartig - mittelbar betroffen ist, weil der von ihr mit dem Transport beauftragte Fuhrunternehmer die von ihm geschuldete Transportleistung nicht wie vereinbart erbringen kann oder sie aufgrund der Kontrollpraxis der Antragsgegnerin in Schwierigkeiten gerät, leistungsbereite und -fähige Auftragnehmer zu finden, um im Rahmen des von ihr betriebenen Speditionsgeschäfts eingegangene Lieferverpflichtungen ihrerseits gegenüber Dritten vertragsgemäß zu erfüllen, reicht für die Annahme einer möglichen Verletzung in eigenen Rechten nicht aus (vgl. zum Fehlen der Klagebefugnis mangels unmittelbarer Regelungswirkungen eines Verwaltungsaktes auf bestehende privatrechtliche Beziehungen BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - a.a.O. m.w.N.; s. a. Urteil vom 8. März 1985 - 8 C 88.82 - juris Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    § 42 Abs. 2 VwGO findet auf die allgemeine Leistungsklage entsprechende Anwendung (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 5. April 2016 - 1 C 3.15 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein können (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Sie werden jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (s. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 - juris Rn. 2; Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 20 f.; vgl. im Einzelnen Papier/Shirvani, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Februar 2020, Art. 14 Rn. 204 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Es muss dem Kläger oder Antragsteller vielmehr um die Verwirklichung seiner Rechte gehen, sei es, dass er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, oder dass von dem Rechtsverhältnis immerhin seine eigenen Rechte abhängen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 C 32.94 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90

    Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Sie werden jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (s. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 - juris Rn. 2; Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 20 f.; vgl. im Einzelnen Papier/Shirvani, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Februar 2020, Art. 14 Rn. 204 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Dass die Antragstellerin von den Anordnungen - reflexartig - mittelbar betroffen ist, weil der von ihr mit dem Transport beauftragte Fuhrunternehmer die von ihm geschuldete Transportleistung nicht wie vereinbart erbringen kann oder sie aufgrund der Kontrollpraxis der Antragsgegnerin in Schwierigkeiten gerät, leistungsbereite und -fähige Auftragnehmer zu finden, um im Rahmen des von ihr betriebenen Speditionsgeschäfts eingegangene Lieferverpflichtungen ihrerseits gegenüber Dritten vertragsgemäß zu erfüllen, reicht für die Annahme einer möglichen Verletzung in eigenen Rechten nicht aus (vgl. zum Fehlen der Klagebefugnis mangels unmittelbarer Regelungswirkungen eines Verwaltungsaktes auf bestehende privatrechtliche Beziehungen BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - a.a.O. m.w.N.; s. a. Urteil vom 8. März 1985 - 8 C 88.82 - juris Rn. 17 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18

    Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2021 - 3 M 212/20
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 M 31/18 - juris Rn. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht